Kircheneintritt

Warum?

© Gerd Altmann_all-silhouettes.com / pixelio.de
© Gerd Altmann_all-silhouettes.com / pixelio.de

Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich über 500.000 Menschen in 5.200 Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche treffen. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere.

 

Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.


Werden Sie doch Mitglied in der evangelischen Kirche!

Wie?

Im Gemeindebüro, bei Pfarrerin Susan Genthe, oder in kirchlichen Eintrittsstellen, wie z.B. Kirchenläden, können Sie eintreten.

 

 

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

 

  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Lebensbegleitung, also Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.